Seit 2005 ist die Erbschaftssteuer in Schweden abgeschafft.
Ein Erbe kann doch ausländische Erbschaftssteuer nach einem verstorbenen schwedischen Staatsbürger bezahlen müssen, wenn der/die Verstorbene im Ausland wohnte oder wenn er/sie Eigentümer(in) eines Grundstückes im Ausland war.
Die EU Erbrechtsverordnung befasst sich überhaupt nicht mit Erbschaftssteuerrecht. Solche Fragen werden im nationalen Steuerrecht und in Doppelbesteuerungsverträgen geregelt.