Im Jahre 2019 sind die EU-Güterrechtverordnungen (für Ehen und für eingeschriebene Partner) in Kraft getreten. Die meisten EU-Mitgliedstaaten (inklusive Schweden, Deutschland und Österreich) haben diese Verordnungen angenommen.
Für Ehen, die vor 29.01.2019 eingegangen waren, gelten aber noch die nationalen IP-Regeln wenn es um das anwendbare Recht geht (sofern die Eheleute nicht einen Wahl von anwendbaren Recht nach 29.01.2019 vereinbart haben.)
Seitenverzeichnis
Kontakt
Die Anschrift