Davon hat mehr als die Hälfte internationale Situationen betroffen einschließlich Deutschland, die Schweiz, Österreich, England, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Ungarn, Israel, Ukraine, USA, Canada, Brazil, China, Japan. Australien, Türkei und Süd-Afrika. In etwa 400 Sachen sind die Anwälte der Kanzlei bei den Gerichten als Nachlassverwalter verordnet geworden.
Der schwedische Justizminister hat Bergquist in Ermittlungen über internationalem Erbrecht, Kinderehen, polygamischen Ehen und Ehenverbrechen als Experte verordnet.
Das schwedische Rechtsanwaltsbund hat Bergquist und Hedström beantragt Entwürfe zu Kommentaren über mehreren staatlichen Ermittlungen in den Bereichen internationalen Erbrecht und Güterrecht zu erstellen.
Bergquist war Mitglied von den Expertgruppen der EU-Kommission bei der Erstellung der EU-Erbrechtsverordnung und der EU-Güterrechtsverordnungen.
Bergquist hat Vorträge über internationalem Erbrecht in Trier, Heidelberg, Brüssel, London, Cambridge, Milano und Bratislava gehalten.
Das schwedische Aussenministerium und ausländische Botschaften in Schweden sowie schwedische Botschaften im Ausland hat häufig die Bergquist & Partners Kanzlei in internationalen Erbrechtssachen empfohlen.
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